taz 21.3.24: Nach Angriffen auf Rechte in Budapest: Haftbefehl verhängt

Nach taz-Bericht hat der Bundesgerichtshof am Do, 21.3.24 einen Haftbefehl verhängt, die von der BAW geforderte Anklage auf versuchten Mord aber zurück gewiesen:

„Nach taz-Informationen wirft die Bundesanwaltschaft den Gesuchten neben der Bildung einer kriminellen Vereinigung inzwischen auch versuchten Mord vor. Mehrere der Angriffe in Budapest seien so schwer gewesen, dass sie Menschen hätten töten können, argumentiert die Behörde.

Diesen Vorwurf machte die Bundesanwaltschaft auch der einzig bisher festgenommenen Person, Maja T. Die nonbinäre Person aus Thüringen musste deshalb am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erscheinen – verhandelt wurde über eine entsprechende Erweiterung des Haftbefehls. Auch Maja T. gehörte zu den Gesuchten nach den Budapest-Angriffen, wurde im Dezember dann aber in Berlin gefasst.

Die Bundesanwaltschaft hatte in Karlsruhe aber nur halb Erfolg: Der BGH verhängte zwar einen Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und zweier gefährlicher Körperverletzungen, nicht aber wegen versuchten Mordes. Das bestätigte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft der taz. Sven Richwin, Anwalt von Maja T., sagte der taz: „Der Bundesgerichtshof hat der Eskalationspolitik der Bundesanwaltschaft einen Dämpfer verpasst.“ Ziel sei es offenbar gewesen, den Druck auf Maja, aber auch auf die noch Gesuchten „maximal zu erhöhen“, so Richwin. „Dieser Versuch ist zunächst gescheitert.“

Jedoch droht weiterhin die Auslieferung nach Ungarn:

„Maja T. droht derweil weiter die Auslieferung nach Ungarn. Das Kammergericht Berlin bestätigte der taz, dass inzwischen ein Auslieferungshaftbefehl gegen T. verhängt wurde. Eine Auslieferung werde damit „nicht als offensichtlich unzulässig“ erachtet, sagte eine Sprecherin. Grundsätzliche Auslieferungshindernisse würden demnach nicht gesehen. In einem zweiten Schritt werde nun über die Auslieferung an sich entschieden.

Immerhin werden – ähnlich wie in Italien im Auslieferungsfall von Gabriele –  offenbar aus Ungarn erstmal Infos dazu angefordert,

„… wie dort mit nonbinären Personen in Haft umgegangen wird und welche Schutzmaßnahmen es gibt. In einem Schriftsatz äußerte das Gericht durchaus Bedenken. „Der Senat verkennt hierbei nicht, dass die Politik der aktuellen ungarischen Regierung als gender-, homo- und transfeindlich bezeichnet werden muss“, heißt es dort.

Auch seien „früher in Ungarn erreichte Maßnahmen zur Gleichbehandlung von Homosexuellen und Trnaspersonen in diskriminierender Weise wieder abgebaut“ worden. Die ungarische Regierung folge damit „dem Muster auch anderer populistischer Regime, durch die Stigmatisierung von Homosexuellen und Transpersonen ein innergesellschaftliches Feindbild zu schaffen“. Gleichwohl betonte das Gericht, dass Diskriminierungsgefahren für Maja T. konkret im Einzelfall nachgewiesen werden müssten.

Die Verteidiger von Maja T. hatten früh vor unhaltbaren Haftbedingungen in Ungarn gewarnt. Auch sei unter der ungarischen Rechtsaußen-Regierung von Viktor Orbán kein fairer Prozess für An­ti­fa­schis­t*in­nen zu erwarten“

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https://taz.de/Nach-Angriffen-auf-Rechte-in-Budapest/!5999602