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taz 21.3.24: Nach Angriffen auf Rechte in Budapest: Haftbefehl verhängt

Nach taz-Bericht hat der Bundesgerichtshof am Do, 21.3.24 einen Haftbefehl verhängt, die von der BAW geforderte Anklage auf versuchten Mord aber zurück gewiesen:

„Nach taz-Informationen wirft die Bundesanwaltschaft den Gesuchten neben der Bildung einer kriminellen Vereinigung inzwischen auch versuchten Mord vor. Mehrere der Angriffe in Budapest seien so schwer gewesen, dass sie Menschen hätten töten können, argumentiert die Behörde.

Diesen Vorwurf machte die Bundesanwaltschaft auch der einzig bisher festgenommenen Person, Maja T. Die nonbinäre Person aus Thüringen musste deshalb am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erscheinen – verhandelt wurde über eine entsprechende Erweiterung des Haftbefehls. Auch Maja T. gehörte zu den Gesuchten nach den Budapest-Angriffen, wurde im Dezember dann aber in Berlin gefasst.

Die Bundesanwaltschaft hatte in Karlsruhe aber nur halb Erfolg: Der BGH verhängte zwar einen Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und zweier gefährlicher Körperverletzungen, nicht aber wegen versuchten Mordes. Das bestätigte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft der taz. Sven Richwin, Anwalt von Maja T., sagte der taz: „Der Bundesgerichtshof hat der Eskalationspolitik der Bundesanwaltschaft einen Dämpfer verpasst.“ Ziel sei es offenbar gewesen, den Druck auf Maja, aber auch auf die noch Gesuchten „maximal zu erhöhen“, so Richwin. „Dieser Versuch ist zunächst gescheitert.“

Jedoch droht weiterhin die Auslieferung nach Ungarn:

„Maja T. droht derweil weiter die Auslieferung nach Ungarn. Das Kammergericht Berlin bestätigte der taz, dass inzwischen ein Auslieferungshaftbefehl gegen T. verhängt wurde. Eine Auslieferung werde damit „nicht als offensichtlich unzulässig“ erachtet, sagte eine Sprecherin. Grundsätzliche Auslieferungshindernisse würden demnach nicht gesehen. In einem zweiten Schritt werde nun über die Auslieferung an sich entschieden.

Immerhin werden – ähnlich wie in Italien im Auslieferungsfall von Gabriele –  offenbar aus Ungarn erstmal Infos dazu angefordert,

„… wie dort mit nonbinären Personen in Haft umgegangen wird und welche Schutzmaßnahmen es gibt. In einem Schriftsatz äußerte das Gericht durchaus Bedenken. „Der Senat verkennt hierbei nicht, dass die Politik der aktuellen ungarischen Regierung als gender-, homo- und transfeindlich bezeichnet werden muss“, heißt es dort.

Auch seien „früher in Ungarn erreichte Maßnahmen zur Gleichbehandlung von Homosexuellen und Trnaspersonen in diskriminierender Weise wieder abgebaut“ worden. Die ungarische Regierung folge damit „dem Muster auch anderer populistischer Regime, durch die Stigmatisierung von Homosexuellen und Transpersonen ein innergesellschaftliches Feindbild zu schaffen“. Gleichwohl betonte das Gericht, dass Diskriminierungsgefahren für Maja T. konkret im Einzelfall nachgewiesen werden müssten.

Die Verteidiger von Maja T. hatten früh vor unhaltbaren Haftbedingungen in Ungarn gewarnt. Auch sei unter der ungarischen Rechtsaußen-Regierung von Viktor Orbán kein fairer Prozess für An­ti­fa­schis­t*in­nen zu erwarten“

Zum ganzen Artikel:

https://taz.de/Nach-Angriffen-auf-Rechte-in-Budapest/!5999602

AIB: Ungarn: Hate Crime gegen Neonazis? Antifas in Haft

Die Gruppe „Budapest Solidarity Berlin“ gibt im neuen Antifa Info Blatt 140 vom Dezember 2023 einen Überblick über die Situation nach den Verhaftungen von zwei Antifaschist:innen aus Deutschland und Italien im Februar 2023 in Budapest.

Ein festgenommener Antifa wird für einen Videoclip vorgeführt.
(Screenshot: youtube; PoliceHungary)
Ein von der ungarischen Polizei „@PoliceHungary“ produzierter Videoclip inszenierte die Festnahme von Tatverdächtigen und trägt auf deren Youtube-Kanal den tendenziösen Titel „Gewalt gegen ein Mitglied der Gemeinschaft“ („Közösség tagja elleni erőszak“).

Seit über einem halben Jahr sitzen Tobi, ein Berliner Genosse, und eine Mailänder Genossin in Budapester Untersuchungs-Haft.1 Sie harren dort nicht nur unter besonders schlechten Bedingungen, Teilisolation und Schließer:innenwilkür aus – etwas, dass wir2 vom Knastsystem nicht anders erwarten, sondern sie sind darüber hinaus inhaftiert in einem rechtsautoritären Staat, der ein besonderes politisches Interesse an der Verfolgung westeuropäischer Antifaschist:innen hat.

Ungefähr ebenso lang werden mindestens sechs weitere Genoss:innen durch einen europäischen Haftbefehl im gleichen Zusammenhang in Budapest gesucht. Deutsche Behörden unterstützen und haben selbst Ermittlungen aufgenommen.

Dass die beiden Genossen:innen nach einem legalen europäischen SS-Gedenken in einer ungarischen Zelle sitzen und nicht einer der zahlreichen und gewaltausübenden Neonazis, spricht Bände darüber, wen die ungarischen Behörden als politische Gegner:innen verstehen. Es weist wenig darauf hin, dass die Haftbefehle fallen gelassen und die inhaftierten Genoss:innen frei gelassen werden.

Dass die ungarischen Polizeibehörden die Verhaftung der ursprünglich drei Genoss:innen nicht als eine ,gewöhnliche‘ Straftat behandeln werden, zeigte die ausgreifende und im TV ausgestrahlte Pressekonferenz der Budapester Polizei. Darin bemühten sich zwei Polizeioffiziere die angegriffenen Neonazis als unbescholtene Opfer darzustellen, während die Verhafteten als besonders gefährliche Gewalttäter:innen erscheinen sollten.

Kein Wunder in einem Land, dass sich mitten im autoritären Umbau der Öffentlichkeit und des Staates befindet. Der Rechtsruck von Victor Orban und der Fidesz-Partei3 bringt nach und nach die Medienlandschaft unter Kontrolle und behindert kritische Stimmen. Die Arbeit der Opposition und NGOs, die sich beispielsweise für die marginalisierte Roma-Bevölkerung oder Anerkennung sexueller Vielfalt einsetzen, wird immer weiter eingeschränkt. Kriminalisierung und Repression gegen Aktivist:innen sind dabei zentraler Teil des politischen Programms. Das wird auch durch die wachsende politische Kontrolle der Fidesz-Exekutive gegenüber dem Justizapparat und Richter:innenschaft ermöglicht, wie bspw. der Amnesty International Bericht „Status of the Hungarian Judiciary“ (2021) dokumentiert.

Darüber hinaus ist es für uns wegen sehr sparsamer Behördeninformationen und Sprachbarrieren schwierig die Situation vor Ort einzuschätzen. Trotzdem ist klar: Die Auswirkungen des rechten Staatsumbaus prägen die Ermittlungen und sind auch in den zukünftigen Gerichtsprozessen zu erwarten. Die ungarischen Anwält:innen haben uns gegenüber geäußert, dass es nur noch wenige Richter:innen gibt, die nicht auf Orbans Linie sind.

Was wird den Genoss:innen bisher vorgeworfen?

Zuerst standen die Verhafteten in Verdacht „Gewalt gegen Mitglieder einer Gemeinschaft“ in besonders schweren Fällen (mehrfach, in einer Gruppe und bewaffnet) ausgeübt oder geplant zu haben. Dass die Staatsanwaltschaft diesen Strafrechtsparagraphen 216 anwendet ist absurd und verrät etwas über deren Bewertung darüber, was es heißt Neonazi zu sein. Der Paragraph 216 des ungarischen Strafgesetzbuches anerkennt die besondere Schwere einer Gewalttat gegen gesellschaftlich diskriminierte Gruppen wie LGBTQI-Personen, ethnische ,Minderheiten‘  oder Personen mit Behinderung. Unterm Strich unterstellt die Budapester Staatsanwaltschaft, Neonazis wären eine diskriminierte Minderheit und die Genoss:innen hätten ein Hate Crime gegen Neonazis begangen. Eine weitere bittere Ironie begleitet den Vorwurf: Diese Hate-Crime-­Regelung ist erst auf Druck der Europäischen Union für stärkere Antidiskriminierungsgrundsätze ins ungarische Strafrechtssystem aufgenommen worden.

Zur Zeit wird die direkte Tatbeteiligung nur noch gegen die Mailänder Genossin aufrecht erhalten. Es drohen ihr dafür eine über zehnjährige Haftstrafe. Für den Vorwurf gegen Tobi scheinen die Ermittler:innen nicht ausreichend Indizien präsentieren zu können. Seit April 2023 wird er „nur noch“ beschuldigt, Mitglied in einer kriminellen Vereinigung zu sein, die hinter den Angriffen auf Neonazis in Budapest im Februar 2023 stünde. Dafür drohen ihm ein bis fünf Jahre Haft. Wir vermuten, dass hinter dieser Änderung auch das Interesse steht, Tobi trotz mangelnder Indizien weiter im Knast festhalten zu können. Die Erkenntnislage scheint so dünn zu sein, dass die ungarische Staatsanwaltschaft sich Akten aus dem „Antifa Ost-Prozess“ schicken ließ, um ihre Vorwürfe zu unterfüttern.

Doch die deutschen Behörden tauschen nicht nur Akten mit dem ungarischen Justizapparat aus. Sie sind auf eigene Faust tätig geworden: Am 15. Februar 2023 wurden in diesem Zusammenhang zwei Wohnungen in Berlin durchsucht. Einen Tag später haben die Generalstaatsanwaltschaft Dresden und die Staatsanwaltschaft Berlin Ermittlungen gegen sieben Personen wegen gefährlicher Körperverletzung in Budapest aufgenommen – wieder mal unter der Federführung des LKA Sachsen.

Seit Ende Februar 2023 sucht die ungarische Polizei mit Haftbefehlen nach drei weiteren Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Am 15. März 2023 gab es auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Dresden drei Razzien in Leipzig und fünf in Jena. In Thüringen wurde diesbezüglich offenbar eine Sonderkommission des Staatsschutzes im LKA gebildet.

Auf „Anti-Antifa“-Internetseiten, rechten Blogs und in Teilen der ungarischen und deutschen (rechten) Presse werden diese Fahndungen, inklusive Fotos und Namen der Betroffenen, vielen Spekulationen und auch massive Hetze geteilt und bejubelt.

Der Zustand des Rechtsstaates spiegelt sich auch in den Haftbedingungen in Ungarn als den härtesten in Europa wieder. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied schon 2015, dass Ungarn präventive und entschädigende Maßnahmen einführen sollte. Auch die BRD ist sich diesen Verhältnissen bewusst, so werden bei einer Verrechnung ein Tag Freiheitsentzug in ungarischen Gefängnissen als drei Hafttage in Deutschland gezählt.

Die Informationen, die uns die Genoss:innen zutragen, bestätigen dieses Bild der miserablen Bedingungen: Besonders die Isolation macht den Inhaftierten zu schaffen. In den ersten Wochen hatten sie keinen Kontakt zur Außenwelt, außer zu ihren ungarischen Anwält:innen. Die italienische Genossin wurde mehrere Wochen in Isolationshaft festgehalten. Es war nicht möglich Briefe, Geld und Pakete in die Gefängnisse zu senden. Den Genoss:innen fehlte es so nicht nur am sozialen Austausch, sondern auch am Nötigsten. Über Wochen hatten sie nur die Kleidung zur Verfügung, die sie bei der Inhaftierung mit sich trugen. Die Ernährung der Inhaftierten ist darüber hinaus kaum ausreichend, wenn man die miserable Essensausgabe nicht durch Einkäufe des gefängniseigenen Ladens aufstocken kann. Jene Einkäufe, die oft willkürlich gestrichen werden, waren ohne Kontakte, die Geld auf das Haftkonto überweisen, lange Zeit gar nicht möglich.

Der Nahrungsmangel ist jedoch nicht der einzige Angriff auf die Gesundheit der Inhaftierten. Hofgänge sowie das Recht auf eine Duschmöglichkeit hängen vom Gutdünken der Wärter:innen ab und werden auch mal für zwei Wochen entzogen. Im Sommer haben sich die Räume bis auf über 40 Grad erhitzt, während gleichzeitig die Möglichkeit, Fensterklappen zu öffnen, verboten wurde. Es sind vereinzelt Mithäftlinge aufgrund der Hitze kollabiert. In ungarischen Gefängnissen wimmelt es von Bettwanzen und anderen Insekten. Krankheiten können sich fast ungehindert ausbreiten. Leider macht sich die kaum vorhandene medizinische Versorgung immer stärker bemerkbar. Mehrmals wurde bei Verhören und richterlichem Anhörungen ,vergessen‘, den Rechts­beistand der Genoss:innen über  die Termine zu informieren oder vorher ausreichend mit Informationen zu versorgen.

Die Verhaftungen und Verfolgungen sind als Angriffe auf die antifaschistischen Bewegungen in Ungarn und Deutschland zu verstehen. Der Kontext ist die erfolgreiche Mobilisierung durch die Kampagne ,NS-Verherrlichung stoppen‘ und ungarischer linker Gruppen gegen das neonazistische Gedenken zum „Tag der Ehre“ in Budapest, welches zu den wichtigsten Vernetzungstreffen der europäischen Neonaziszene zählt.

Wir erwarten einen politischen Prozess, der die autoritären Tendenzen weiter stärken und gegen jedweden progressiven Aktivismus mobil machen soll. Wir stellen uns auf ein langwieriges Verfahren und auf eine lange Zeit der Unsicherheit mit Tobi und der italienischen Genossin in Untersuchungs-Haft ein. Die Isolation der Genoss:innen von ihren Freund:innen und Gefährt:innen erschwert die Solidarität. Sie macht sie jedoch nicht unmöglich. Wir freuen uns über Unterstützung jeder Art – Öffentlichkeit, Geld, politischen Druck und gute Einfälle, wie wir unsere Genoss:innen aus dem Knast kriegen.

Nachtrag:

In der Nacht vom 20. auf den 21. November 2023 wurde Gabriele aus Mailand verhaftet und ins Gefängnis von San Vittore gebracht. Nach der ersten Anhörung wurde ihm am Mittwoch, den 22. November 2023, Hausarrest mit allen Einschränkungen gewährt, wo er sich derzeit befindet. Ein von Ungarn ausgestellter Europäischer Haftbefehl lastet auf ihm wegen der Ereignisse vom Februar 2023, als einige Neonazis in Budapest anlässlich des „Tages der Ehre“ angegriffen wurden. In Berlin wurde am 11. Dezember 2023 eine weitere Person im Zusammenhang mit dem Budapest-Komplex verhaftet und in Untersuchungshaft genommen.

Mehr Informationen unter:

www.budapest-solidarity.net

www.basc.news

Spenden bitte an:

Rote Hilfe e.V.

GLS-Bank

Konto-Nr.: 4007 238 317

BLZ: 430 609 67

IBAN: DE55 4306 0967 4007 2383 17

BIC: GENODEM1GLS

Stichwort: Budapest

  • 1Um die Wünsche der Inhaftierten zu berücksichtigen, wird im Artikel nur ein Name genannt.
  • 2„wir“ meint die Autor*innen von „Budapest Solidarity Berlin“
  • 3Fidesz – Magyar Polgári Szövetség („Fidesz – Ungarischer Bürgerbund“)

https://antifainfoblatt.de/aib140/ungarn-hate-crime-gegen-neonazis-antifas-haft

Dez 2023: Anfrage im EU-Parlament über Ilarias Haftbedingungen in Ungarn

„Case of Ilaria Salis, detained in Hungary, and human rights in Hungarian prisons“.

Die italienischen Abgeordneten fragen:

  • 1.Is the Commission aware of this case?
  • 2.Will it take steps to put an end to this flagrant violation of human rights?

die parlamentarische Anfrage einiger italienischer Abgeordneter ist hier nachzulesen:

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2023-003713_EN.html

Am Montag, den 11. Dezember, wurde Maja, eine offenbar von den Behörden gesuchte Person, in Berlin durch eine Zugriffseinheit der Polizei festgenommen. Hintergrund sind die Ermittlungen zu verschiedenen Auseinandersetzungen mit Neonazis rund um den „Tag der Ehre“ 2023 in Budapest. Bei dem Zugriff wurde Maja von den Beamten durch eine Glastür geworfen, wodurch Maja sich verschiedene Schnitte und Schürfwunden zugezogen hat. Unmittelbar nach der Verhaftung fanden mehrere Hausdurchsuchungen bei Angehörigen der betroffenen Person in Jena statt.

Gegen Maja lagen ein deutscher nationaler sowie ein europäischer Haftbefehl, welcher von Ungarn ausgestellt wurde, vor. Im Laufe des darauffolgenden Tages wurde Maja am Amtsgericht Dresden einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Der deutsche Haftbefehl wurde im Zuge der Haftprüfung in Vollzug gesetzt und Maja befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. In den kommenden Wochen wird darüber entschieden werden, ob das Verfahren gegen Maja in Deutschland geführt oder es eine Auslieferung an die ungarischen Behörden geben wird. Eine Auslieferung an das faschistisch geprägte Ungarn hätte nicht nur Haftstrafen im zweistelligen Bereich und unmenschliche Haftbedingungen zur Folge, sondern auch eine Inhaftierung weit weg von zuhause, welche die solidarische Begleitung des Prozesses sowie der Haft erschwert.

Am selben Tag wurde in Mailand die Verhandlung zur Auslieferung von Gabriele erneut verschoben. Der Richter beschloss, der ungarischen Regierung Fragen zu den Haftbedingungen zu stellen und Garantien für den Ablauf des Verfahrens und die Unabhängigkeit der Justiz zu erbitten. Die nächste Anhörung in diesem Zusammenhang wird am 16. Januar 2024 stattfinden.

In den kommenden Wochen ist es wichtig, eine breitere Öffentlichkeit auch hier in Deutschland für die Folgen einer Auslieferung nach Ungarn zu schaffen und Gabriele und Maja spüren zu lassen, dass sie nicht alleine sind und unsere Solidarität vor Gefängnismauern keinen Halt macht. Weitere Infos folgen.

Freiheit für Maja, Gabriele, Tobi und Ilaria !

Anmerkung zum Text: Maja möchte ohne Pronomen benannt werden

23.11.23 basc.news: Mailand: Weitere Festnahme und drohende Auslieferung im Budapest-Kontext

Am Dienstag, 21.11.2023, wurde Gabriele in Mailand von den örtlichen Carabinieri verhaftet. Er wartet gegenwärtig im Hausarrest auf seine Auslieferungsanhörung. Grundlage der Festnahme war ein von Ungarn ausgestellter europäischer Haftbefehl. Dem Genossen wird vorgeworfen, an den Auseinandersetzungen mit Faschisten rund um den „Tag der Ehre“ in Budapest im Februar 2023 beteiligt gewesen zu sein. Die ungarischen Behörden werfen den Betroffenen neben diversen Körperverletzungsdelikten bzw. deren Vorbereitungauch die Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ vor. Dabei soll es sich um dieselbe Vereinigungwie im Antifa Ost-Verfahren handeln, welche ihren Schwerpunkt in Leipzig gehabt haben soll und deren angebliche Existenz im vergangenen Mai erstmals von einem Gericht als erwiesen angesehen wurde. Die Absurdität, dass eben diese Vereinigung nun auf einmal Mitglieder in verschiedenen europäischen Ländern haben soll, scheint die anklagenden Behörden in Ungarn dabei nicht zu stören.

Im selben Zusammenhang befinden sich noch immer zwei Genoss:innen, Ilaria und Tobi, in Budapest unter katastrophalen Bedingungen in Untersuchungshaft. Seit über neun Monaten sind sie der schlechten bzw. kaum vorhandenen medizinischen Versorgung, den mangelhaften hygienischen Zuständen und nach den heißen Sommermonaten nun bald der zunehmenden Kälte der ungarischen Wintermonate ausgesetzt. Dazu kommt die fast vollständige Isolation, denn jegliche Kommunikation nach außen wird weitgehend unterbunden. Der italienischen Genossin wurde kürzlich nach neun Monaten zum ersten Mal der Besuch eines Angehörigen gestattet.

Gabriele droht nun ebenfalls die Auslieferung nach Ungarn. Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Wochen über eine Auslieferung entschieden wird. Im Falle einer positiven Entscheidung erwarten ihn in Ungarn die gleichen Haftbedingungen wie bei den beiden bereits dort inhaftierten Genoss:innen. Die Staatsanwaltschaft hatte erst kürzlich die Anordnung von Haft im verschärften Vollzug beantragt und für Ilaria eine Haftstrafe von elf Jahren gefordert. Unter welchen Vorzeichen ein Gerichtsprozess dort steht, lässt sich anhand der Medienberichterstattung, der gesellschaftlichen Stimmung in Ungarn sowie der diversen Justizskandale und Verstrickungen lokaler Behörden mit Neofaschisten nur unschwer erahnen.

Zwei Beispiele, die zeigen, wie eng die ungarischen Behörden mit organisierten Faschisten verstrickt sind: Die Veranstalter des SS-Gedenkens zum „Tag der Ehre“ wurden in Ungarn im August 2023 mit dem Ritterkreuz ausgezeichnet und erhielten eine staatliche Förderung von umgerechnet rund 180.000€ vom nationalen Tourismusförderverband (1). Einer der beiden Hauptorganisatoren ist darüber hinaus der Schwiegersohn des Fidesz-Vizepräsidenten des ungarischen Parlaments (2). Im April wurde ein verurteilter Rechtsterrorist anlässlich des Papstbesuchs in Budapest von der ungarischen Präsidentin begnadigt, vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen und ritt auf einem Pferd davon (3).

Sollte Gabriele also ausgeliefert werden, ist mit einem politisch motivierten Verfahren, einem Schauprozess und einer langen Haftstrafe unter unmenschlichen Bedingungen zu rechnen. Die nächste Entscheidung eines italienischen Gerichts über die Auslieferung ist für den 5. Dezember angesetzt. Wir rufen deshalb dazu auf, in der kommenden Woche öffentlich Solidarität und Protest gegen die Auslieferung zu organisieren, insbesondere vor Vertretungen des italienischen Staates in Deutschland. Zeigen wir den italienischen Genoss:innen, dass wir zu ihnen stehen. Ob in Ungarn, Italien oder Deutschland – Antifaschismus bleibt legitim und Solidarität bleibt notwendig.

Freiheit für Gabriele, Ilaria, Tobi und alle anderen inhaftierten Antifaschist:innen!

Viel Glück allen Abgetauchten!


Weitere Informationen zu dem Verfahren, seinen Hintergründen sowie aktuellen Entwicklungen finden sich bei: https://www.basc.news/

Die italienischen Genoss:innen brauchen außerdem dringend Geld, um unter anderem die Prozesskosten und Haftunterstützung zu finanzieren. Gespendet werden kann an folgendes Konto:

Kontoinhaber:innen: Alice Zaffaroni und Martina Franchi

IBAN: LT523250062922492633

Betreff: REVOLT21


Zum Nachlesen:

1. https://444.hu/2023/08/19/allami-elismerest-lovagkeresztet-kapott-a-kito…

2.https://merce.hu/2023/07/06/nem-a-kitores-tura-szervezoinek-allami-tamog…

und

https://telex.hu/belfold/2023/10/31/85-millio-forint-kozpenz-hazajaro-ho…

3. https://www.blick.ch/news/wegen-papstbesuch-ungarns-praesidentin-begnadi…

zu den Haftbedingungen

Haftbedingungen

Italienisch-sprachige Genossin

In der ungarischen Haft besteht die Möglichkeit, Briefe, Telegramme, Geld, Lebensmittel oder Kleidung nur von Personen zu erhalten, die direkt registriert und für Treffen zugelassen sind. Aus diesem Grund erhielt die italienische Genossin im ersten Monat ihrer Haft nicht einmal ein Paket mit dem Nötigsten und musste sich mit der Kleidung begnügen, die sie trug (dasselbe geschah mit der deutschen Genossin). Ursprünglich hatte sie die Erlaubnis erhalten, mit ihren Eltern und ihrem italienischen Vertrauensanwalt zu kommunizieren, aber diese Erlaubnis wurde bald nach den ersten Telefonaten widerrufen. Seitdem hat sie zwar ein Telefon in ihrer Zelle, darf aber mit niemandem außer ihrem ungarischen Anwalt und dem Verbindungsbeamten der italienischen Botschaft kommunizieren. Ein erster Einspruch gegen diese Entscheidung wurde abgelehnt, so dass es sehr wahrscheinlich ist, dass sie auch in den kommenden Monaten ohne die Möglichkeit von Treffen und Kontakten mit der Außenwelt festgehalten wird, es sei denn, der Anwalt vor Ort vermittelt sie. Auch wir hier draußen, die wir keinen direkten Kontakt zu ihr haben, müssen uns auf indirekt übermittelte Informationen verlassen, mit all den Schwierigkeiten, die dies für den Aufbau von Solidarität mit sich bringt. Auf jeden Fall scheint es ihr gut zu gehen, und trotz der Schwierigkeiten in den ersten Monaten der Haft scheint sich die Situation jetzt verbessert zu haben. Das erste Paket wurde geliefert, und die Haftbedingungen sind weniger schwierig geworden, da sie nicht mehr isoliert ist und ihre Zelle, die nicht mehr von Bettwanzen befallen ist, mit einem Häftling teilt, zu dem sie ein gutes Verhältnis hat. Diese Veränderungen führten zu ihrem Entschluss, den Fall ihrer Inhaftierung nicht öffentlich in den lokalen Medien zu thematisieren, wie ihr Anwalt ursprünglich vorgeschlagen hatte.

Was die mediale Aufmerksamkeit für den Fall angeht, so haben die ungarischen Medien die Nachricht von den Verhaftungen zunächst mit einigem Tamtam aufgenommen, doch im Laufe der Wochen hat die Aufmerksamkeit nachgelassen, und der Fall scheint derzeit den üblichen Verfahren zu folgen, so langsam und willkürlich sie auch erscheinen mögen. Die sehr langsame Aushändigung des Grundbedarfspakets und die schlechten sanitären Bedingungen in den Zellen sind nicht als Ergebnis einer persönlichen Hartnäckigkeit zu betrachten, sondern eher als normale Verwaltung ungarischer Gefängnisse. Die Ermittlungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen, und uns liegen Berichte über ein Verhör ohne Anwälte vor, bei dem beide die Aussage verweigert haben.

Deutsch-sprachiger Genosse

Direkt seit dem Anfang der Haftzeit beschrieb unser Genosse die Haftbedingungen als ziemlich hart und eingengend. Keine vernünftigen Klamotten und Schuhe. Somit Angst vor Erkältung, vor allem durch der extremen Feuichtigkeit in der Zelle. Kein warmes Wasser und nur alle paar Tage maximal 5min. duschen. Die Herstellung des Kontakts zur Außenwelt dauerte Wochen und wurde durch einen bürokratischen Prozess arg verlangsamt. Mittlerweile kann er mit seinen Eltern telefonieren und erhält Briefe sowie Pakete. Zudem hat er Kontakt zu seinem ungarischen Anwalt – auch durch unregelmässige Besuch. Keine Konaktmöglichkeit besteht indes bisher zur Anwältin aus Deutschland. Die Wächter machen sich öfter die Sprachbarrieren zu Nutze. Wie etwa bei der Ankunft des Wasserkochers, wo sie ihm ein Papier in ungarischer Sprache zum Unterschreiben hin hielten. Am Ende stellte es sich raus, dass er mit seiner Unterschrift die Annahme des Wasserkochers abgelehnt hat.

Updatenotizen 30. Mai:

*Täglich 1 Stunde Hofgang in einem relativ beengten Dachbereich.
*3-Mann- Zimmer
*Duschen nur Dienstags, Mittwoch oder Freitag, aber idR einmal die Woche : 5min bei 2 Duschen und 3Mann.
*Essen weiterhin nicht ausreichend bei normaler Ernährung – Einkaufen nur alle 2 Wochen und dann auch nur schnell durch den Laden.
*Keine Kühlmöglichkeiten für die gekauften Lebensmittel in der Zelle.
*Im Moment kein Fernseher, da für ungarische Häftlinge benötigt.
*Strom nur während stark eingeschränkter Zeiten an.
*Anträge auf Zugang zu Kontodaten, Friseur, etc. werden nach Lust und Laune angenommen oder auch weggeworfen.
*Kurze Hosen sind verboten – je nach Wächter

Haftbedingungen